Förderung für unsere Jugend

An FV JuFu Waldbronn e.V. spenden

Unser Konzept – Gemeinsam für unsere Jugend mehr erreichen !

Der Förderverein sammelt finanzielle Mittel die satzungsbedingt ausschließlich für den Jugendfußball in Waldbronn eingesetzt werden, die Verwendung im Aktivenfußball ist daher ausgeschlossen.

Diese Mittel werden u.A. durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen (z.B. Turniere, Camps, …) generiert.

Die satzungsbedingt festgelegten Begünstigten dieser Förderung sind JugendspielerInnen, bzw. deren Teams und die Jugendabteilungen der beiden Vereine FC Busenbach e.V. und TSV Etzenrot e.V. der Gemeinde Waldbronn.

Begünstigte können Anträge auf Förderung stellen. Dazu gehören:

  • Bereitstellung von Ausrüstung (Trainingsequipment, Trikots, Anzüge, Bälle, …)
  • Zuschüsse für Mannschaftsausflüge, Trainuingscamps, …

Eine Begünstigung insbesondere auf Ebene der Jugendabteilungen setzt eine aktive Mitarbeit der Kooperationsvereine bei den Aktivitäten des Fördervereins voraus, vor allem bei der Durchführung von Veranstaltungen und bei der Mitgliederakquise sind wir auf Support angewiesen.

Die Jugendabteilungen der drei Vereine können ergänzend Anträge auf Unterstützung stellen, die der Jugendabteilung als Ganzes zu Gute kommen:

  • Zuschüsse für Trainervergütungen
  • Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen
  • etc.

Veranstaltungen wie Turniere, Camps, etc. führt der Förderverein mit einem oder mehreren o.g. Vereinen durch. In der Regel gehen Einnahmen aus Verkauf von Speisen und Getränken an die Kooperationsvereine, alle restliche  Einnahmen gehen an den Förderverein JuFu Waldbronn e.V. und fließen in die Jugendarbeit der drei beteiligten Vereine.

Fördermittel können nur im Rahmen der vorhandenen Einnahmen gewährt werden.

Der Förderverein ist eine gemeinnützige Organisation, Überschüsse gesammelter Mittel werden an die Begünstigten ausgeschüttet.

Die Ausschüttung geschieht nach den folgenden Kritierien:

Es können für die Abteilung bzw. für die Teams Zuschüsse für Anschaffungen oder soziale Events beantragt werden sofern das jeweilige Team 80% Mitglieder im Förderverein besitzt, bzw. mehr als 80% der Teams in der Abteilung eine Förderberechtigung besitzt. Erreicht ein Team die Förderberechtigung wird dies auf der Webseite des Fördervereins bekannt gegeben.

Es können für Teams mit Förderberechtigung Zuschüsse für die Trainervergütung der laufenden Saison beantragt werden. Laufzeit der Gewährung von Zuschüssen bei Genehmigung ist i.d.R. das Ende der Saison.

Was benötigt man dazu ?

  • Förderantrag
  • Kopie des Übeungsleitervertrags (mit Betrag, Laufzeit, Kündigungsbedingungen)
  • Kopie eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses des Trainers

Mögliche Antragsteller für Zuschüsse vom Förderverein:

  • Jugendleitung der Kooperationsvereine
  • Trainer & Betreuer der Teams mit Förderberechntigung
  • in bestimmten Fällen auch der Jugendspieler (bzw. dessen Eltern)

>> Download Antrag auf Förderung

>> Ausfüllen und Einsenden an ralf.bochat@fv-jufu-waldbronn.de

Der Förderverein stellt i.d.R. Sachspenden zur Verfügung, Einkauf der benötigten Ausrüstung obliegt dem Förderverein JuFu Waldbronn e.V. .


Förderung der jeweiligen Jugendabteilung als Ganzes setzt Berücksichtigung gewisser Grundsätze der Jugendausbildung innerhalb der Abteilung voraus:

  • FC Busenbach 1920 e.V. : Richtlinien gemäß “Eckpunkte des Jugendkonzepts des FC Busenbach e.V.”
  • Einbindung der jeweiligen Jugend in die Jugendarbeit zur Wahrung derer Bedürfnisse und Interessen gemäß der bereits geltenden Jugendordnung des FC Busenbach e.V. Dies ist ohnehin Vorraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen bei anderen Organisationen wie z.B. bei der badischen Sportjugend.

Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit ? Dann lesen Sie unsere Fragen & Antworten oder nehmen Sie Kontakt zu unseren Ansprechpartnern auf.